„Vertrauen und Ehrlichkeit sind die wichtigsten Grundsteine einer Beziehung.“
Was ich für Ihre Immobilie - für Sie! - übernehme:
Mietverwaltung
- Vertretung in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
- Führen des Schriftverkehrs
- Führen aller Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung aller dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
- Verhandlungen mit Behörden
- Abwicklung von Vermietung, Kündigung, Wohnungsübergabe, Mietpreisanpassungen
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
Kaufmännische Betreuung
- Abrechnung und Verbuchung der Mieten, Mietneben- und Betriebskosten
- Überwachung der Zahlungseingänge inklusive Mahnwesen
- Zahlung sämtlicher Steuern und Abgaben, die das Mietobjekt betreffen
- Überprüfung eingegangener Rechnungen auf die rechnerische und sachliche Richtigkeit
- Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung durch Wärmemessdienste
- Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Erstellung der jährlichen Gesamtabrechnung für den Vermieter
Technische Betreuung
- Regelmäßige Begehung des Mietobjekts zur Feststellung technischer Mängel
- Veranlassung und Überprüfung notwendiger Instandhaltungen
- Beratung des Eigentümers zur Schadensminderung und -beseitigung, wenn notwendig unter Hinzuziehung fachkundiger Beratung durch einen Sachverständigen
- Einholung von Kostenvoranschlägen für Reparaturarbeiten
- Ausschreibung und Vergabe von Instandsetzungsarbeiten
- Überwachung von Wartungsfirmen, Hausmeisterei und Garten-/Grünanlagenpflege
Wohnungseigentums­verwaltung
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans, Berichte an den Verwaltungsbeirat/ die Eigentümer
- Einladungen zur Eigentümerversammlung, Durchführung und Niederschrift
- Ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung
- Die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung, aus den gültigen Beschlüssen und aus rechtskräftigen BGH Urteilen.
- Zu den Grundleistungen gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27, 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
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Öffnungs­zeiten
Mo. - Fr. von 9.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Petra Hütten
Straße: Wahlengasse 1
PLZ/Ort: 50374 Erftstadt
Tel.: 02235 9875321
Mobil: 0172 7272203
Email: info@ph-iv.de